Weitere Infos finden Sie auf den Corona-Seiten des Landes
Kinder dürfen die Schule nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Schule wieder besucht werden.
Weitere Infos finden Sie auf dem Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen.
Wann muss ich in Quarantäne?
Sie müssen in Quarantäne, wenn…
Wie komme ich meiner Informationspflicht nach?
Wir sind verpflichtet, diese Zahlen der Corona-Infektionen und Quarantänen täglich zu melden und sind hier auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Diese Informationspflicht Ihrerseits gilt auch dann, wenn Ihr Kind im Fernunterricht ist! Sie können uns telefonisch oder per eMail über einen Quarantänefall unterrichten.